AGB´s

Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines
(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
(2) Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden, falls keine Auswahl per Online-Gallerie vereinbart worden ist.
(3) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sind.
(4) Der Vertragspartner kümmert sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen und steht für Rückfragen vor Ort zur Verfügung.
(5) Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden zu unterlassen.
(6) Der Fotograf arbeitet im Team und behält sich das Recht vor mit Assistenten zu arbeiten oder auch einen Fotografie-Partner bereit zu stellen, welcher die Arbeit vor Ort in seinem Auftrag durchführt. Falls mehrere Dienstleister (z.B. Videograf) gleichzeitig über den Fotografen geordert werden, können diese entsprechend von den Partner-Dienstleistern per gesonderter Rechnung verrechnet werden.

2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in der Regel eine Zahlung zur Terminreservierung laut Vertrag/Vereinbarung fällig. Diese Zahlung wird bei selbstverschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags des Kunden als Ausfallhonorar einbehalten.
(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, wird auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen verzichtet. Dieser bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen. Bei größeren Aufträgen wird die Abgabefrist geschätzt – diese kann sich je nach Arbeitsumfang etwas verzögern.
(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen.
(2) Der Fotograf darf die entstandenen Lichtbilder für seine Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Facebook-Seite des Fotografen, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für die private Zwecke verwenden, sofern nichts Anderes vereinbart worden ist.
Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, üblicherweise kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: www.hrebenko.com“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Facebook mit Verlinkung der Fanpage. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen. Ein Missbrauch der Autorenrechte kann rechtlich geahndet werden.

4. Sonstiges

(1) Sollte der Kunde Bilder verlieren, können diese ohne Gewähr auf Archivierung angefragt werden. Der Arbeitsaufwand für den Upload aus dem Archiv wird pauschal mit EUR 50,- verrechnet. Etwaige Speichermedien bzw. Postgebühren werden bei Bedarf gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt dem österreichischen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

6. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Kunde diesen bestätigt und eine eventuell vereinbarte Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab der Zeichnung beim Fotografen eingegangen ist. Trifft diese Zahlung nicht fristgemäß ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.

Dominikus Hrebenko
Berufsfotograf
3522, Taubitz 27
Tel.: 06643472822
IBAN: AT46 1420 0200 1054 0004

 

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